Aufnahmeverfahren und Informationen zum Schulgeld
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Schule interessieren und Ihr Kind bei uns anmelden möchten. Wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2012/2013 schulpflichtig wird, sollten Sie unseren Ablaufplan kennen:
Im Jahr vor der Schuleinführung Ihres Kindes besteht folgendes Angebot:
Tag der offenen Tür 24.09.2011 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Als interessierte Eltern können Sie mit Ihrem Kind an diesem Sonnabend unsere Schule näher kennen lernen.
Informationsabend 05.10.2011 um 19.30 Uhr
Sie sind recht herzlich zu einem Informationsabend eingeladen. An diesem Abend wird ausführlich über die Schule und die weiteren Anmeldungsmodalitäten informiert.
Schulanmeldung 01.09. bis 31.10.2011
Nur in diesen beiden Monaten können Sie Ihr Kind für den Besuch an unserer Freien Ganztagsgrundschule STEINMALEINS anmelden, wenn Ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig wird. Füllen Sie dafür das Schulanmeldungsformular aus und geben Sie dieses bei den Mitarbeitern oder über den Briefkasten unserer Schule ab. Bitte legen Sie Ihrem Schulanmeldungsformular einen frankierten und an Sie adressierten Briefumschlag (A6) bei, damit wir Ihnen die Entscheidung zur Aufnahme Ihres Kindes zukommen lassen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur vollständige Unterlagen berücksichtigt werden können.
Der neue 1. Jahrgang Januar 2012
Anhand der eingegangen verbindlichen Anmeldungen stellen wir den neuen 1. Jahrgang zusammen. Alle Familien erhalten voraussichtlich bis Ende Januar von uns Nachricht. Eltern, die leider eine Absage erhalten, haben dann noch etwas „Luft“, sich anders zu orientieren.
Kennenlerntag 04.05.2012
Die zukünftigen Schulanfänger werden zu einem Kennenlerntag im Mai eingeladen.
Elternabend 23.05.2012 um 19.30 Uhr
Zum ersten schulvorbereitenden Elternabend werden die Eltern der zukünftigen Schulanfänger eingeladen.
Informationen zum Schulgeld
Der Träger der Grundschule – der QuerWege e.V. – erhebt ein Schulgeld. Das Schulgeld dient ausschließlich dem Betrieb der Schule im Sinne des Integrativen Konzepts. Die Finanzhilfe des Landes Thüringen deckt den anderen Teil der anfallenden Personal-, Sach- und Investitionskosten.
Wir erheben keine Aufnahmegebühr
Ermäßigung: Das Schulgeld ist sozial gestaffelt. Familien mit mehr als einem Kind in der Schule zahlen für das zweite Kind ein vermindertes Schulgeld. Eine Schulgeldreduzierung kann in begründeten und nachgewiesenen Härtefällen beantragt werden.